MITGLIEDSCHAFT


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+43 664 64 64 303 oder karten@schlossthalheimclassic.at

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SCHLOSS THALHEIM CLASSIC

Thalheim 22

3141 KAPELLN

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Auszüge aus den Statuten des Kulturvereines Schloss Thalheim

 

§ 1 Der Verein führt den Namen „Kulturverein Schloss Thalheim“.

 

§ 2 Der Vereinszweck ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO: Förderung von Kunst und Kultur.

 

§ 3 Die Tätigkeiten und Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind die Durchführung kultureller Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte, Ausstellungen udgl.

 

§ 4 Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

 

§ 5 Mitglieder des Vereins können alle physischen und juristischen Personen werden.

 

§ 6 Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt (zu Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist) und durch Ausschluss.

 

§ 7 Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen zu.

 

§ 8 Organe des Vereines sind die Mitgliederversammlung, das Leitungsorgan, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

 

Wenn Sie die Statuten des Vereines in vollem Umfang erhalten wollen, senden Sie bitte ein Retourkuvert (B4 frankiert mit 2,50 Euro) mit Ihrer genauen Adresse an: Dr. Michael Hofbauer